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   BVerwG, 07.04.1987 - 2 WD 43.86   

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https://dejure.org/1987,9030
BVerwG, 07.04.1987 - 2 WD 43.86 (https://dejure.org/1987,9030)
BVerwG, Entscheidung vom 07.04.1987 - 2 WD 43.86 (https://dejure.org/1987,9030)
BVerwG, Entscheidung vom 07. April 1987 - 2 WD 43.86 (https://dejure.org/1987,9030)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Entwürdigende Behandlung eines Kameraden - Beischlaf mit einer Prostituierten als Aufnahmeritual in die Bundeswehr - Tätlichkeit gegen einen Kameraden - Herbeiführen eines die Schuldfähigkeit ausschließenden Vollrausches - Fürsorgepflicht eines Vorgesetzten - ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 20.05.1981 - 2 WD 9.80

    Verletzung der Kameradschaftspflicht - Entwürdigende Behandlung von Untergebenen

    Auszug aus BVerwG, 07.04.1987 - 2 WD 43.86
    Es kann jedoch dann, wenn die Beteiligten oder der als Betroffene in Betracht kommende Kamerad vor Begehung der objektiv kameradschaftswidrigen Handlungen eindeutig zum Ausdruck gebracht haben, daß dadurch ihre oder seine gemäß § 12 Satz 2 SG geschützten Rechtsgüter nicht berührt werden, auch der Zusammenhalt der Truppe nicht gefährdet sein, so daß eine Verletzung des § 12 Satz 2 SG ausscheidet (BVerwGE 73, 187, 188) [BVerwG 20.05.1981 - 2 WD 9/80].
  • BVerwG, 09.12.1981 - 2 WD 69.80

    Misshandlung von Untergebenen - Vorsätzliche Verletzung der Fürsorgepflicht sowie

    Auszug aus BVerwG, 07.04.1987 - 2 WD 43.86
    Der Senat hat daher in ständiger Rechtsprechung in Fällen von Untergebenenmißhandlungen eine reinigende Maßnahme zum Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen gewählt (vgl. Urteile vom 9. Dezember 1981 - 2 WD 69/80 -, vom 9. Mai 1984 - 2 WD 17/83 - und vom 12. Juli 1984 - 2 WD 17/84).
  • BVerwG, 12.07.1984 - 2 WD 17.84

    Einstandsritual - Fernmeldetaufe - Militärischer Vorgesetzter - Schweres

    Auszug aus BVerwG, 07.04.1987 - 2 WD 43.86
    Der Senat hat daher in ständiger Rechtsprechung in Fällen von Untergebenenmißhandlungen eine reinigende Maßnahme zum Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen gewählt (vgl. Urteile vom 9. Dezember 1981 - 2 WD 69/80 -, vom 9. Mai 1984 - 2 WD 17/83 - und vom 12. Juli 1984 - 2 WD 17/84).
  • BVerwG, 09.05.1984 - 2 WD 17.83

    Dienstvergehen eines Soldaten in Vorgesetztenstellung - Nichtbeachtung von

    Auszug aus BVerwG, 07.04.1987 - 2 WD 43.86
    Der Senat hat daher in ständiger Rechtsprechung in Fällen von Untergebenenmißhandlungen eine reinigende Maßnahme zum Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen gewählt (vgl. Urteile vom 9. Dezember 1981 - 2 WD 69/80 -, vom 9. Mai 1984 - 2 WD 17/83 - und vom 12. Juli 1984 - 2 WD 17/84).
  • BVerwG, 17.10.2000 - 2 WD 12.00

    Disziplinarische Ahndung der Durchführung und Duldung einer Unteroffiziersprüfung

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts finde sich kein Hinweis, dass eine entwürdigende Aufnahmeprüfung während einer dienstlichen Veranstaltung geselliger Art allein deswegen milder gesehen werden könne als in sonstigen Fällen (vgl. Urteil vom 7. April 1987 - BVerwG 2 WD 43.86 -).

    Soldaten, die Aufnahmerituale zu Lasten Untergebener veranstalten oder dulden, geben damit zu erkennen, dass sie die Stellung eines Vorgesetzten, der nach § 10 Abs. 1 SG in seiner Haltung und Pflichterfüllung ein Beispiel geben soll, grundlegend missverstanden haben, mit der Folge, dass sie entweder von ihrer Funktion entbunden werden müssen oder Anlass zur disziplinaren Ermittlung und Ahndung geben (vgl. Urteil vom 7. April 1987 - BVerwG 2 WD 43.86 -).

    Der Senat hat in derartigen Fällen eines Fehl Verhaltens zu Lasten Untergebener je nach Eigenart, Schwere und seinen Auswirkungen eine reinigende Maßnahme zum Ausgangspunkt seiner Zumessungserwägungen gewählt (vgl. Urteile vom 12. Juli 1984 - BVerwG 2 WD 17.84 - und vom 7. April 1987 - BVerwG 2 WD 43.86 -).

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